Ergotherapeutische Leistungen bei gerontopsychiatrischen Klienten

Speziell bei vorliegendem Demenzsyndrom:

Die Ergotherapie nutzt schon immer das „Tätigsein“ als Maßnahme zur Behandlung von Störungen. Die Ergotherapie hat bei Demenz- oder Alzheimer-Klienten besonders den ganzheitlichen Ansatz und das humanistische Weltbild als Grundlage.

Ergotherapie ist als ärztlich zu verordnendes Heilmittel im §125 SGB V Anlage 1b mit dem entsprechenden Maßnahmenkatalog geregelt und zielt mit dem handlungsorientierten Ansatz auf den Erhalt und die Verbesserung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und, auch für Teilbereiche, Unabhängigkeit im Alltag.

Ergotherapie bei Demenz

Die Wirkmechanismen zielen bei gerontopsychiatrischen Patienten speziell auf den Erhalt und die Verbesserung von:

  • Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Bewegung, Koordination und Feinmotorik
  • Selbstversorgung zum Verbleib im häuslichen Umfeld
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Sensorischer Integration
  • Sozialer Kompetenz
  • Orientierung zu Raum, Zeit und Person sowie des sozialen Umfeldes

Ferner:

  • Das Ermöglichen der Teilhabe am sozialen Leben
  • Stabilisierung und Verbesserung der seelischen und körperlichen Befindlichkeit
  • Erarbeitung von Kompensationsstrategien

Ausgehend von vielschichtig ausgeprägten Erscheinungsformen der Erkrankung orientiert sich die Behandlung grundsätzlich an den Bedürfnissen und Ressourcen der zu Behandelnden.

Bei geriatrischen Klienten mit und ohne Demenzsyndrom wird so Lebensqualität, Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit durch ergotherapeutische Maßnahmen unterstützt und erhalten, damit ein langes Leben auch lebenswert bleibt.

Folgende Behandlungsbereiche sind ärztlicherseits indiziert bei:

  • motorisch funktionellen Störungen
  • Leitsymptomatik schwerpunktmäßig im Bereich motorischer Dysfunktionen
  • sensorischen und perzeptiven Störungen
  • multiple Schädigungen (Verlust, Schädigung, Einschränkung) sensorischer und/oder perzeptiver Funktionen. Diese machen den Einsatz komplexer Behandlungsverfahren notwendig; selten steht nur ein einziges Behandlungsziel im Vordergrund
  • neuropsychologisch orientiert/Hirnleistungstraining
  • Störungen der kognitiven und höheren kognitiven Fähigkeiten
  • psychisch funktionellen Störungen
  • im Bereich der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen mit und ohne kognitive Störung
  • Beratung zur ergotherapeutischen Umfeldanpassung

Hilfsmittelberatung und -erprobung, Anpassung von Wohnraum, Umfeld und Arbeitsplatz z.B. bei einer Entlassung aus dem stationären in den ambulanten Bereich mit der Zielsetzung der Integration in das häusliche und soziale Umfeld